Steuerrecht für Werbemittel

Steuerrecht für Werbemittel

Du möchtest nachhaltige Werbeartikel einsetzen, um deine Marke bekannter zu machen – aber bist dir unsicher, wie das steuerlich geregelt ist? Kein Problem! 

Hier findest du alle Grundlagen rund um die steuerliche Absetzbarkeit von Werbegeschenken, Freigrenzen, Pauschalversteuerung und wie du teure Fehler vermeidest. Egal ob Streuartikel unter 10 €, Geschenke an Kund*innen oder Mitarbeitende – hier bekommst du kurze Antworten zu den aktuellen steuerlichen Vorgaben für Werbemittel.

ZAHLEN & FAKTEN

Kund*innen & Geschäftspart-ner*innen
50,00€ je Wirtschaftsjahr
Mitarbeitende
50,00€ je Monat je Mitarbeiter*in
Streuartikel / Giveaways
maximal 10,00€ je Artikel
Betriebsver- anstaltungen
60,00€ je Mitarbeitenden
Besondere persönliche Anlässe
60,00€ je Mitarbeitenden

Stand Juni 2025 – Bitte prüft jederzeit mögliche gesetzliche Änderungen und/oder haltet Rücksprache mit euren Steuerberater*innen

Kund*innen & Geschäftspartner*innen

Geschenke an Geschäftspartner*innen sind weit mehr als eine freundliche Gesten – sie sind ein gezieltes Instrument zur Stärkung von Geschäftsbeziehungen und ein wirkungsvoller Beitrag zur Kundenbindung. Mit dem richtigen Werbegeschenk zeigst du nicht nur Wertschätzung, sondern bleibst auch nachhaltig im Gedächtnis.

Besonders positiv wirken sich nachhaltige Werbeartikel aus. Sie vermitteln Verantwortungsbewusstsein gegenüber Umwelt und Gesellschaft – und zeigen, dass dir nicht nur deine Geschäftspartner*innen, sondern auch eine lebenswerte Zukunft am Herzen liegt. Wer nachhaltige Präsente verschenkt, positioniert sich als modernes, verantwortungsvolles Unternehmen.

Gut zu wissen: Laut § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG kannst du aktuell pro Geschäftspartner*in und Jahr ein hochwertiges Geschenk im Wert von bis zu 50 € netto steuerlich absetzen – ideal für ausgewählte nachhaltige Werbeartikel mit echtem Mehrwert.*

Mitarbeitende

Die wichtigste Ressource eines Unternehmens sind seine Mitarbeitenden. Umso wichtiger ist es, ihnen durchdachte und hochwertige Mitarbeitergeschenke zukommen zu lassen – idealerweise mit echtem Nutzen und nachhaltigem Mehrwert. Werbegeschenke für Mitarbeiter*innen fördern nicht nur die Motivation, sondern stärken auch langfristig die emotionale Bindung zum Unternehmen.

Wirkungsvoll sind nachhaltige Werbeartikel, denn sie vermitteln doppelte Wertschätzung: gegenüber deinen Mitarbeitenden und gegenüber der Umwelt. Sie zeigen, dass dein Unternehmen Verantwortung übernimmt – und unterstreichen ein modernes, zukunftsorientiertes Unternehmensbild. So werden deine Mitarbeiter*innen nicht nur belohnt, sondern auch zu Markenbotschafter*innen, die dein Unternehmen mit positiven Werten verknüpfen.

Gut zu wissen: Laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG kannst du deinen Mitarbeitenden aktuell monatlich steuerfreie Sachzuwendungen bis zu 50 € gewähren – ideal für nachhaltige Werbegeschenke mit echtem Mehrwert.*

Streuartikel / Giveaways

Die sogenannten „Streuwerbeartikel“ sind eine besondere Kategorie im Steuerrecht für Werbeartikel. Sie haben das Ziel, möglichst viele Menschen zu erreichen und so den Bekanntheitsgrad deines Unternehmens effektiv zu steigern. Typische Streuwerbeartikel sind Werbemittel, deren Wert 10 € netto nicht überschreitet – beispielsweise Kugelschreiber, Notizblöcke oder Schlüsselanhänger.

Ein großer Vorteil von Streuartikeln ist, dass sie keiner Dokumentationspflicht unterliegen. Das bedeutet, du musst nicht erfassen, wer die Empfänger*innen sind, sondern kannst die Artikel breit streuen, um deine Marke nachhaltig und unkompliziert bekannt zu machen.

Gerade im Zeitalter von Umweltbewusstsein und nachhaltigem Wirtschaften gewinnen nachhaltige Werbeartikel zunehmend an Bedeutung. Durch den Einsatz umweltfreundlicher Streuartikel kannst du nicht nur deine Marke sichtbar machen, sondern auch ein positives Image als verantwortungsbewusstes Unternehmen aufbauen.

Gut zu wissen: Die 10-Euro-Grenze für Streuwerbeartikel ist zwar keine formell im Gesetz festgelegte Regel, sondern beruht auf einer anerkannten Verwaltungspraxis und findet sich in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) sowie im Anwendungserlass der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben) wieder.*

Betriebsveranstaltungen

Steht bei euch eine Weihnachtsfeier, ein Sommerfest oder ein anderes Firmenevent an? Betriebsveranstaltungen bieten die ideale Gelegenheit, Mitarbeitenden mit kleinen Geschenken eine Freude zu machen – und gleichzeitig die Mitarbeitermotivation und den Teamzusammenhalt zu stärken.

Ein bewusst ausgewähltes Präsent verleiht dem Anlass eine persönliche Note, unterstreicht die Wertschätzung und stärkt das positive Image deines Unternehmens. Gleichzeitig können gut eingesetzte Werbegeschenke die Mitarbeiterbindung langfristig fördern – besonders, wenn sie sinnvoll, hochwertig und nachhaltig sind.

Gut zu wissen: Laut § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG in Verbindung mit R 19.5 LStR gilt: Die Gesamtkosten einer Betriebsveranstaltung (inkl. Verpflegung, Unterhaltung und Geschenke) sind bis zu 110 Euro pro Mitarbeiter*in und Event steuerfrei.*

Davon können bis zu 60 Euro gezielt für Sachgeschenke verwendet werden – z. B. für hochwertige und nachhaltige Werbeartikel. Wichtig ist: Die Gesamtausgaben dürfen 110 Euro pro Person nicht übersteigen, damit die Steuerfreiheit erhalten bleibt.*

Besondere persönliche Anlässe

Hat ein*e Mitarbeitende*r geheiratet, ein Kind bekommen oder einen anderen persönlichen Meilenstein erreicht? Solche besonderen Momente sind eine hervorragende Gelegenheit, um deine Wertschätzung als Arbeitgeber zu zeigen – mit einem liebevoll ausgewählten Geschenk zum persönlichen Anlass.

Gerade bei familiären Ereignissen wie Hochzeiten oder Geburten stärkt ein bewusst gewähltes Präsent die emotionale Bindung an dein Unternehmen und zeigt, dass du dich nicht nur für berufliche Leistungen interessierst, sondern auch die private Lebenssituation deiner Mitarbeitenden wertschätzt.

Der Einsatz von nachhaltigen Werbeartikeln bei solchen Anlässen unterstreicht zusätzlich dein Verantwortungsbewusstsein gegenüber Umwelt und Gesellschaft – und verleiht deinem Geschenk eine moderne, sinnvolle Note.

Gut zu wissen: Laut R 19.6 Abs. 1 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden sowie im selben Haushalt lebenden Angehörigen zu persönlichen besonderen Anlässen Geschenke bis zu einem Wert von 60 Euro überreichen – steuerfrei.*

Die Voraussetzung: Das Geschenk muss klar mit einem persönlichen Ereignis verbunden sein, etwa einer Hochzeit, einem Geburtstag, der Geburt eines Kindes oder einem Jubiläum.*

* Disclamer / Haftungsausschluss

Die Inhalte auf dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen für dich zusammengestellt. Bitte beachte jedoch, dass wir keine Steuerberater*innen sind und keine verbindliche steuerrechtliche Beratung leisten dürfen.

Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die optimale Lösung für dein Unternehmen zu finden, empfehlen wir dir, dich bei steuerlichen Fragen stets mit dem Steuerberater oder der Steuerberaterin deines Vertrauens abzustimmen.

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