Die sogenannten "Streuwerbeartikel" bilden eine Ausnahme im Steuerrecht für Werbeartikel. Sie dienen dazu, möglichst viele Menschen zu erreichen und dadurch den Bekanntheitsgrad eines Unternehmens zu steigern. Diese Streuwerbeartikel beziehen sich auf Werbemittel im Wert von bis zu 10€.
Die Grundlagen zum Steuerrecht
Werbemittel werden im EStG §4 Abs. 5 Nr. 1 definiert.
Sobald ein Werbeartikel die Summe von 10€ übersteigt, oder wenn die Geste die Geschäftsbeziehungen anbahnen, verbessern oder sichern soll, wird dieser als ein betrieblich veranlasstest Geschenk zum Werbezweck kategorisiert.
Im §4 Abs. 5 Nr. 1 EStG wird zwischen Werbenden und Empfängern differenziert. Die steuerliche Absetzbarkeit wird im §37b EStG geregelt.