Kompostierbare Verpackungen sollen in der gelben Tonne entsorgt werden? Kommt dir das nicht auch merkwürdig vor? Uns auch!
Das liegt daran, dass es derzeit (noch) verschiedene Probleme bei der Entsorgung von Biokunststoffen in Deutschland gibt. In diesem Beitrag möchten wir dir diese Problematik so gut wie möglich erläutern. Wenn du insgesamt mehr über Biokunststoffe erfahren möchtest, findest du hier weitere Informationen.
Inhalt
Gesetzliche Regelungen

Biokunststoffe werden derzeit vielfach für Verpackungen verwendet. Daher gilt hier hauptsächlich das Verpackungsgesetz, welches das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung der Verpackungsabfälle regelt. Das Gesetz bietet sogar Anreize für Hersteller*innen von Biokunststoffen. Der § 21, Abs. 1, Satz 2 des VerpackG bezieht sich auf die Verpflichtungen der Systeme, die im Rahmen des dualen Systems in Deutschland tätig sind. Er legt fest, dass diese Systeme Anreize schaffen müssen, um die Hersteller*innen zu ermutigen, umweltfreundliche Materialien, einschließlich nachwachsender Rohstoffe, zu verwenden. Darüber hinaus hat das Gesetz das Ziel, den Einsatz umweltfreundlicher Materialien in der Verpackungsproduktion zu fördern, um die Umweltbelastung zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Insgesamt soll dadurch eine bessere Abfallwirtschaft entstehen, was zu einem geringeren ökologischen Fußabdruck führen soll.2
Das klingt ja zunächst erstmal vielversprechend, oder?
Das Problem der Kompostieranlagen
Die Idee, Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen herzustellen, klingt vielversprechend – und das ist sie auch, denn es werden keine fossilen Rohstoffe wie Erdöl oder Erdgas benötigt. Angesichts der schwindenden fossilen Ressourcen und der negativen Auswirkungen auf das Klima ist das definitiv ein positiver Aspekt.3
Allerdings gibt es da noch ein Problem: Die Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen dürfen nämlich trotzdem nicht in die grüne Tonne oder allgemein auf den Kompost, was verwirrend ist, da sie ja als kompostierbar beworben werden. Die Bioabfallverordnung 2021 wurde daher angepasst, was die Kompostierung als Entsorgungsoption für biologisch abbaubare Verpackungen erheblich einschränkt, weswegen seither in Deutschland keine Biokunststoffe mehr in die Biotonne dürfen. Der Grund für diese Anpassung der Verordnung war, die Qualität der Bioabfälle und der daraus entstehenden Biomasse zu verbessern und es soll sichergestellt werden, dass nur geeignete Materialien in die Biotonne gelangen. Ein wesentlicher Grund für diese Anpassungen war nämlich die Problematik, dass viele Abfälle, die nicht oder nicht in der vorgegebenen Zeit in den Anlagen kompostierbar sind, in den Biotonnen landeten. Diese unerwünschten Stoffe können die Qualität des Kompostes beeinträchtigen und die Effizienz der Kompostierungsanlagen verringern.4
Für die in der Theorie kompostierbaren Biokunststoffe gibt es in Deutschland noch keine Biokunststoff-Kompostierung in der industriellen Größenordnung. Der Verrottungsprozess der derzeitigen Anlagen ist für die Biokunststoffe zu schnell. In diesen Anlagen wird kompostierbarer Kunststoff nämlich nicht zu wertvollem Humus, da der Zersetzungsprozess zu lange dauert. Laut der Euro-Norm sollten kompostierbare Plastikverpackungen sich innerhalb von zwölf Wochen zu mindestens 90% zersetzen, und zwar in Stücke, die kleiner als zwei Millimeter sind. Nach sechs Monaten müssen sie dann vollständig verschwunden sein.5
Der Ablauf in den Kompostieranlagen erfolgt jedoch schneller. Die Bakterien in diesen Anlagen wandeln den Abfall innerhalb von etwa 4-5 Wochen in Humus um. Und auch wenn dieser Zyklus langsamer ablaufen würde, würde das Ergebnis oft nicht in Form von wertvollem Humus vorliegen, sondern lediglich aus Wasser und CO2 bestehen.6
Daher sollten kompostierbare Plastikverpackungen in der Gelben Tonne entsorgt werden, wie es durch das Duale System vorgeschrieben wird.

Recycling von Biokunststoffen
In Deutschland regelt das duale System die Entsorgung von Verpackungen über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Kunststoffabfälle werden dabei sortenrein gesammelt, zerkleinert und gereinigt. Im Anschluss können sie aufgeschmolzen und zu neuem Granulat verarbeitet werden, aus dem dann wieder neue Produkte entstehen können.7
Ein Problem besteht jedoch auch hier. Der Anteil an Biokunststoffen auf dem Markt ist momentan noch relativ gering. Dies führt dazu, dass eine sortenreine Sammlung oft nicht rentabel ist. Infolgedessen werden viele Biokunststoffe aussortiert und gelangen in die energetische Verbrennung, wo sie zur Gewinnung erneuerbarer Energie genutzt werden können. Ein positiver Aspekt der Verbrennung ist außerdem, dass im Gegensatz zur Verbrennung von fossilbasierten Kunststoffen kein zusätzliches, klimaschädliches Kohlendioxid entsteht. Biokunststoffe gelten nämlich als klimaneutral, da jede Pflanze während ihres Lebens genauso viel CO2 aufnimmt, wie sie bei ihrer Verbrennung oder Zersetzung wieder abgibt. Dennoch sollte die Verbrennung die letzte Lösung der Entsorgung darstellen (siehe Abb.).8
Bei einigen Biokunststoffen ist das Recycling allerdings bereits heutzutage ohne Einschränkungen möglich. Dazu gehören die sogenannten Drop-In Biokunststoffe. Diese haben eine chemische Struktur, die mit der von herkömmlichen Kunststoffen identisch ist. Bio-PE (Polyethylen) und Bio-PET (Polyethylenterephthalat) sind Beispiele dafür. Verpackungen aus diesen Materialien können gemeinsam mit ihren fossilbasierten Pendants gesammelt und recycelt werden.9

Garten-Kompostierbarkeit
Anders verhält es sich bei Produkten, die auch als gartenkompostierbar zertifiziert sind. Diese unterliegen bestimmten Kriterien, wie:
- dass das Produkt zu 90% biologisch abbaubar ist (Bedingungen der Heimkompostierung im Labor nachgestellt) oder
- dass nach zwölf Monaten maximal 10% des ursprünglichen Trockengewichts übrig bleiben darf.10
Demnach dürfen diese Produkte auch auf den heimischen Kompost, jedoch nicht in die Biotonne (!), da die Abfälle hier wieder in die Kompostieranlagen gelangen würden und das Problem der zu schnellen Zyklen für Biokunststoffe ja weiterhin besteht.
Daher auch die verwirrende Kombination in unserer Entsorgungsliste bei einigen unserer Produkte: Gartenkompost oder Gelbe Tonne!

Rücksendung an den Hersteller
Am besten ist es, bereits bestehende Ressourcen wiederzuverwenden. Im Hinblick auf Biokunststoffe kann dies, sofern es angeboten wird, durch die Rücksendung an die Herstellenden geschehen. Diese haben oftmals die Möglichkeit, die Produkte gebündelt zu sammeln, sortenrein zu recyceln und in neue Produkte zu verarbeiten, was die optimale Lösung darstellt. Dieser Prozess ist jedoch nur bei wiederverwendbaren Produkten möglich, die das Ende ihrer Produkt-Lebensdauer erreicht haben. Ein Beispiel dafür sind unsere Öko-Chips: Sie eignen sich hervorragend als Pfandmarke für Events wie Festivals. Nach ihrem Gebrauch können sie einfach gesammelt und zurückgeschickt werden, wenn sie nicht weiter verwendet werden können.
Quellen
1 https://biowerkstoffe.fnr.de/biokunststoffe/verwertung/recycling
2 https://biowerkstoffe.fnr.de/fileadmin/Projekte/2018/Infopapier-Systeme-final.pdf
https://biowerkstoffe.fnr.de/biokunststoffe/verwertung/recycling
3 https://www.oekolandbau.de/bio-in-der-praxis/bio-verarbeitung/verpackung/biobasierte-kunststoffe/
4 https://biowerkstoffe.fnr.de/biokunststoffe/verwertung/recycling
https://www.bmuv.de/gesetz/verordnung-zur-aenderung-abfallrechtlicher-verordnungen
7 https://biowerkstoffe.fnr.de/biokunststoffe/verwertung/recycling
8 https://www.oekolandbau.de/bio-in-der-praxis/bio-verarbeitung/verpackung/biobasierte-kunststoffe/
https://biowerkstoffe.fnr.de/biokunststoffe/verwertung/recycling